FAQ: Hier gibt es mehr Antworten!
Hier sind die meistgestellten Fragen:
Allgemeine Fragen
Was ist ein sexueller Übergriff?
Ein sexueller Übergriff bedeutet, dass jemand gegen deinen Willen sexuelle Handlungen vornimmt, erzwingt oder versucht. Es spielt keine Rolle, ob dabei körperliche Gewalt eingesetzt wird oder nicht – auch Druck, Drohungen oder Manipulation gehören dazu.
Was sind Beispiele für sexuelle Übergriffe?
Berührungen an intimen Körperstellen, obwohl du das nicht willst; Küsse oder körperliche Nähe ohne deine Zustimmung; Eindringen in den Körper (oral, vaginal, anal) – dies gilt als Vergewaltigung; sich vor dir entblößen oder sexuelle Handlungen vor dir vollziehen, ohne dass du dem zugestimmt hast; dir ungefragt Pornografie zeigen oder dich mit sexualisierten Inhalten bedrängen; Anzügliche Sprüche, Kommentare oder Nachpfeifen (= Catcalling) sowie aufdringliches Verhalten im Alltag oder online.
Auch wenn du vorher mit Medikamenten, Drogen, Alkohol oder K.-O.-Tropfen betäubt wurdest und dich nicht wehren konntest, ist das ein sexueller Übergriff.
Was sage ich, wenn jemand mir etwas anvertraut?
Bedanke dich für das Vertrauen. Sage, dass die Person keine Schuld hat und dass sie richtig gehandelt hat, darüber zu sprechen. Vermeide Fragen nach Details oder Bewertungen – das kann überfordern. Ermutige stattdessen dazu, Hilfe in Anspruch zu nehmen, und biete an, gemeinsam nach Unterstützung zu suchen.
Wie kann ich mich selbst schützen, wenn mich das Thema belastet?
Wenn dich das Thema emotional stark bewegt, ist das völlig normal. Sprich mit vertrauten Menschen oder – wenn du merkst, dass dich das Thema länger beschäftigt – mit einer Fachkraft oder Therapeutin. Nur wenn du gut für dich sorgst, kannst du auch andere unterstützen.
Wie kann ich Betroffene in meinem Umfeld unterstützen?
Zuhören ist das Wichtigste. Glaube der betroffenen Person, vermeide Schuldzuweisungen und biete Hilfe an, ohne Druck zu machen. Du kannst begleiten, Informationen weitergeben oder gemeinsam Kontakt zu einer Beratungsstelle aufnehmen. Beratungsstellen an die du dich wenden kannst findest du hier. Auch kleine Gesten können viel bedeuten.
Was ist eine Anzeige?
Eine Anzeige bedeutet, dass du der Polizei sagst, dass dir oder jemand anderem etwas passiert ist, das verboten ist – zum Beispiel sexualisierte Gewalt. Die Polizei schreibt dann auf, was passiert ist, damit sie den Fall untersuchen kann.
Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich Hilfe möchte?
Nein – Du kannst Hilfe bekommen, auch ohne Anzeige zu erstatten. Wichtig ist: Du bestimmst das Tempo und den Weg – niemand drängt dich zu einem Schritt, den du noch nicht gehen möchtest. Beratungsangebote kannst du hier suchen.
Wie ist die rechtliche Situation in Deutschland?
In Deutschland gilt seit 2016 das Prinzip: „Nein heißt Nein.“ Jede sexuelle Handlung ohne deine Zustimmung ist strafbar. Das steht im Strafgesetzbuch unter den §§ 174 ff. StGB. Dort sind die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geregelt.
Egal, ob du dich gewehrt hast oder nicht, egal, wie die Situation war: Wenn du nicht zugestimmt hast, ist es ein Übergriff.
Betroffenen FAQ
Was soll ich als Erstes tun, wenn ich von einem sexuellen Übergriff betroffen bin?
Versuche zunächst, an einen sicheren Ort zu gehen – zu einer vertrauten Person oder, wenn du verletzt bist, in ein Krankenhaus. Du musst in diesem Moment keine endgültigen Entscheidungen treffen. Wichtig ist nur, dass du Schutz und Ruhe findest.
Wenn du körperliche Verletzungen hast, such so bald wie möglich medizinische Hilfe auf. Ärztinnen und Ärzte können dich behandeln und gleichzeitig Spuren sichern – auch dann, wenn du noch unsicher bist, ob du Anzeige erstatten möchtest.
Beweise sichern: dazu gehören Kleidung, die du zur Tatzeit getragen hast, ärztliche Dokumentationen von Verletzungen (oder Einnahme von Medikamenten), sowie Screenshots oder Nachrichten, falls es digitale Kontakte gab.
Wichtig: Notiere dir, an was du dich erinnerst – Ort, Zeit, mögliche Zeugen oder eine Beschreibung der Person. Auch kleine Details können später wichtig sein.
Was kann ich tun, wenn ich mir nicht sicher bin, ob etwas ein „Übergriff“ war?
Wenn du unsicher bist, ob eine Situation ein sexueller Übergriff war, ist das völlig verständlich. Sexuelle Handlungen sind nur dann in Ordnung, wenn du zustimmst. Sobald du „Nein“ sagst oder dich unwohl fühlst, muss das respektiert werden. Du kannst dich immer beraten lassen. In einem vertraulichen Gespräch kannst du sortieren, was passiert ist, und erfahren, welche Schritte möglich sind. Niemand bewertet oder drängt dich zu etwas. Beratungsstellen an die du dich wenden kannst findest du hier.
Wo finde ich Hilfe, die sofort erreichbar ist?
Telefonische Hilfe
- Polizei: 110 (im Notfall)
- Nummer gegen Kummer: 116 111 (für Kinder und Jugendliche)
- Hilfetelefon für Betroffene von sexualisierter Gewalt: 0800 22 55 530
- Hilfetelefon sexueller Missbrauch (NRW): 0800 04 31 431
Hilfe vor Ort
- Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie: vertrauliche Ansprechpersonen an Schulen. Frag dazu deine Klassenlehrerin oder Stufenkoordinator und sag, dass du gerne einen Termin vereinbaren möchtest.
- www.hilfe-portal-missbrauch.de: Übersicht über Beratungsstellen, Notdienste, therapeutische und rechtliche Angebote in deiner Nähe.
Alle Stellen arbeiten vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.
Wie läuft eine ärztliche Untersuchung ab – und was wird dort gemacht?
In der Untersuchung wird dein körperlicher Zustand überprüft, mögliche Verletzungen dokumentiert und – wenn du zustimmst – werden Spuren gesichert. Die Arzt erklärt dir jeden Schritt und fragt vorher nach deiner Einwilligung. Du entscheidest, was gemacht wird. Den Ablauf im Detail findest du hier.
Was sollte ich auf keinen Fall tun, wenn ich überfordert bin oder nicht weiß, wohin?
Bleib nicht allein mit dem Erlebten. Es ist keine Schwäche, um Hilfe zu bitten. Vermeide es, dich selbst zu beschuldigen – du trägst keine Verantwortung für das, was passiert ist. Du darfst jederzeit Unterstützung suchen, auch wenn du unsicher bist, was du brauchst.
Sollte ich direkt zur Polizei gehen oder erst medizinische Hilfe holen?
Deine Gesundheit steht an erster Stelle. Ärzte können dich behandeln und Spuren sichern – auch wenn du dich später erst entscheidest, Anzeige zu erstatten. Hole dir zuerst medizinische Hilfe. Du kannst danach immer noch zur Polizei gehen. Wenn du willst, kann dich jemand begleiten.
Darf ich nach einem Übergriff duschen oder mich umziehen?
Wenn möglich, warte damit, bis eine Untersuchung erfolgt ist, da sonst wichtige Spuren verloren gehen könnten. Wenn du dich waschen musst, bewahre getragene Kleidung separat auf, am besten in Papiertüten, nicht in Plastikbeuteln. In Plastikbeuteln kann sich Feuchtigkeit stauen, wodurch biologische Spuren (z.B. DNA oder Fasern) beschädigt oder unbrauchbar werden. In Papier bleibt das Material trocken und kann sicher aufbewahrt werden.
Kann ich Spuren sichern lassen, ohne sofort Anzeige zu erstatten?
Ja – Das ist über eine vertrauliche Spurensicherung möglich. Dabei werden Beweise anonym gelagert, ohne dass sofort ein Strafverfahren beginnt. Du hast mehrere Jahre Zeit um dich zu entscheiden , ob du Anzeige erstatten möchtest (so lange werden die Beweise aufgehoben).
Viele Krankenhäuser bieten vertrauliche Spurensicherung an. Die Spuren (z. B. DNA, Kleidung, Fotos von Verletzungen) werden sicher verwahrt. Informationen erhältst du über das Hilfetelefon (08000 116 016).
Eine Zusammenstellung der Anlaufstellen um eine Spurensicherung durchzuführen findest du hier.
In Düsseldorf gibt es beispielsweise die Rechtsmedizinische Ambulanz für Gewaltopfer.
Was kann ich tun, wenn die Tat schon einige Tage her ist?
Auch dann ist es nicht zu spät, Hilfe zu suchen. Spuren können teilweise noch gesichert werden, und du kannst dich jederzeit beraten lassen – medizinisch, juristisch oder psychologisch. Es gibt keinen „richtigen“ Zeitpunkt, um Unterstützung zu holen.
Was kann ich tun, wenn ich möchte, dass der Täter oder die Täterin zur Verantwortung gezogen wird?
Du kannst eine Anzeige stellen – sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft prüfen dann den Fall und leiten ein Ermittlungsverfahren ein. Mit einem spezialisierten Anwalt kannst du außerdem eine Nebenklage einreichen, um im Verfahren aktiv beteiligt zu sein und deine Rechte direkt wahrzunehmen.
Auch ohne Anzeige kannst du durch Beratung, ärztliche Dokumentation und vertrauliche Spurensicherung wichtige Schritte gehen, die später helfen können.
Spezialisten & Netzwerk
Wie kann ich als Spezialist Teil des Netzwerks werden?
Wenn Sie sich einbringen möchten, füllen Sie einfach unser Interesseformular aus. Wir vereinbaren ein kurzes Kennenlerngespräch, um Ihre Qualifikation, Verfügbarkeit und möglichen Einsatzbereiche zu besprechen. Nach Unterzeichnung der Fachmitgliedsvereinbarung und Zustimmung zu unseren Leitlinien werden Sie offiziell Teil des Netzwerks. Den gesamten Ablauf im Detail finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen oder Qualifikationen brauche ich?
Sie sollten über eine berufliche Qualifikation in einem relevanten Fachbereich verfügen – zum Beispiel als Jurist, Arzt, Psychologe, Therapeut, Sozialpädagoge oder in einer vergleichbaren Fachrichtung.
Wichtig ist neben der fachlichen Eignung vor allem ein reflektierter, respektvoller Umgang mit Betroffenen und eine Haltung, die Schutz, Vertraulichkeit und Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt. Alle Fachmitglieder verpflichten sich zur Einhaltung unserer ethischen Leitlinien und zur Wahrung der Schweigepflicht.
Muss ich Mitglied im Verein sein, um Fachmitglied zu werden?
Nein – Eine Fachmitgliedschaft wird unabhängig von der ordentlichen Vereinsmitgliedschaft geregelt; die Fachmitgliedschaft ist beitragsfrei.
Kann ich ehrenamtlich mitarbeiten oder Fälle übernehmen?
Ja – Viele unserer Fachmitglieder engagieren sich ehrenamtlich. In bestimmten Fällen (bspw. Gutachten, Fachberatung) treffen wir eine Honorarvereinbarung, um eine konstant hohe Qualität der Arbeit zu gewährleisten.
Sie entscheiden selbst, in welchem Umfang und auf welche Weise Sie sich beteiligen möchten. Anfragen erfolgen individuell – Sie entscheiden jedes Mal neu.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Verein ab?
Nach dem Beitritt erhalten Sie Zugang zu den internen Strukturen: Kontaktdaten, Fallabläufe, Dokumentationshilfen. Bei passenden Anfragen wird die Zusammenarbeit individuell abgestimmt – immer mit Einverständnis der Betroffenen.
Der Verein übernimmt die Koordination und sorgt für regelmäßigen Austausch zwischen den beteiligten Fachkräften. So entsteht ein multiprofessionelles Netzwerk, das Wissen, Verantwortung und Unterstützung miteinander verbindet.
Wie schnell werde ich angefragt, wenn ein Fall passt?
Wir fragen fachlich passende Fachmitglieder an; die konkrete Anfrage erfolgt erst nach Einwilligung der Betroffenen und nach Prüfung der Zuständigkeit.
Bin ich an Weisungen gebunden?
Nein – Sie handeln fachlich unabhängig innerhalb Ihres beruflichen Rahmens.
Wie läuft die Abrechnung bei Honoraren?
Über transparente Rechnungsstellung nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Alle Zahlungen sind zweckgebunden.
Kann ich meine Mitwirkung jederzeit beenden?
Ja – Vereinbarung und Mitgliedschaft sind kündbar; bitte geben Sie eine kurze schriftliche Mitteilung an unsere E-Mail.
Welche Vorteile habe ich als Fachmitglied?
- Sinnvolle Ergänzung zu Ihrer beruflichen Tätigkeit
- Fachlicher Austausch in einem multiprofessionellen Netzwerk
- Möglichkeit, öffentlichkeitswirksam Praxiserfahrung einzubringen (auf Wunsch)
Spenden
Kann ich anonym spenden?
Ja – Sie können anonym spenden, indem Sie keine personenbezogenen Daten angeben. Beachten Sie aber: Für eine steuerliche Zuwendungsbestätigung benötigen wir Ihren Namen, Adresse und E-Mail.
Kann ich eine Spende von der Steuer absetzen?
Ja – wir sind als gemeinnütziger Verein anerkannt, daher können Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen. Sie erhalten von uns automatisch eine Zuwendungsbestätigung. Diese können Sie einfach mit Ihrer Steuererklärung einreichen – entweder in Papierform oder digital über ELSTER.
Fügen Sie die Zuwendungsbestätigung als Nachweis bei. Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag automatisch bei der Berechnung Ihrer Steuer.
Werden auch regelmäßige Spenden bei der Steuer berücksichtigt?
Sie können mehrere Spenden im Jahr gesammelt angeben – das Finanzamt akzeptiert die Gesamtsumme aller nachgewiesenen Spenden an gemeinnützige Organisationen.
Muss ich Mitglied im Verein sein, um spenden zu können?
Nein – Spenden sind unabhängig von einer Mitgliedschaft möglich. Jede Unterstützung – ob einmalig oder regelmäßig – hilft uns, unsere Arbeit fortzuführen und Betroffene zu unterstützen.