1. Direkt nach der Tat

Nach einem sexuellen Übergriff ist es wichtig, dir selbst Zeit und Sicherheit zu geben. Viele Betroffene fühlen sich überfordert oder wie „neben sich“. Das ist völlig normal. Auch wenn du dich im Moment am liebsten zurückziehen möchtest: Es gibt Wege, dich zu schützen und Beweise zu sichern, falls du später rechtliche Schritte gehen willst.

Was soll ich als Erstes tun, wenn ich von einem sexuellen Übergriff betroffen bin?

Versuche zunächst, an einen sicheren Ort zu gehen – zu einer vertrauten Person oder, wenn du verletzt bist, in ein Krankenhaus. Du musst in diesem Moment keine endgültigen Entscheidungen treffen. Wichtig ist nur, dass du Schutz und Ruhe findest.

Wenn du körperliche Verletzungen hast, such so bald wie möglich medizinische Hilfe auf. Ärzte können dich behandeln und gleichzeitig Spuren sichern – auch dann, wenn du noch unsicher bist, ob du Anzeige erstatten möchtest.

Beweise sichern: dazu gehören Kleidung, die du zur Tatzeit getragen hast, ärztliche Dokumentationen von Verletzungen (oder Einnahme von Medikamenten), sowie Screenshots oder Nachrichten, falls es digitale Kontakte gab.

Wichtig: Notiere dir, an was du dich erinnerst – Ort, Zeit, mögliche Zeugen oder eine Beschreibung der Person. Auch kleine Details können später wichtig sein.

Oft gestellte Fragen

Telefonische Hilfe

  • Polizei: 110 (im Notfall)
  • Nummer gegen Kummer: 116 111 (für Kinder und Jugendliche)
  • Hilfetelefon für Betroffene von sexualisierter Gewalt: 0800 22 55 530
  • Hilfetelefon sexueller Missbrauch (NRW): 0800 04 31 431

Hilfe vor Ort

Alle Stellen arbeiten vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.

In der Untersuchung wird dein körperlicher Zustand überprüft, mögliche Verletzungen dokumentiert und – wenn du zustimmst – werden Spuren gesichert. Die Arzt erklärt dir jeden Schritt und fragt vorher nach deiner Einwilligung. Du entscheidest, was gemacht wird. Den Ablauf im Detail findest du hier.

Bleib nicht allein mit dem Erlebten. Es ist keine Schwäche, um Hilfe zu bitten. Vermeide es, dich selbst zu beschuldigen – du trägst keine Verantwortung für das, was passiert ist. Du darfst jederzeit Unterstützung suchen, auch wenn du unsicher bist, was du brauchst.

Deine Gesundheit steht an erster Stelle. Ärzte können dich behandeln und Spuren sichern – auch wenn du dich später erst entscheidest, Anzeige zu erstatten. Hole dir zuerst medizinische Hilfe. Du kannst danach immer noch zur Polizei gehen. Wenn du willst, kann dich jemand begleiten.

Wenn möglich, warte damit, bis eine Untersuchung erfolgt ist, da sonst wichtige Spuren verloren gehen könnten. Wenn du dich waschen musst, bewahre getragene Kleidung separat auf, am besten in Papiertüten, nicht in Plastikbeuteln. In Plastikbeuteln kann sich Feuchtigkeit stauen, wodurch biologische Spuren (z.B. DNA oder Fasern) beschädigt oder unbrauchbar werden. In Papier bleibt das Material trocken und kann sicher aufbewahrt werden.

Ja – Das ist über eine vertrauliche Spurensicherung möglich. Dabei werden Beweise anonym gelagert, ohne dass sofort ein Strafverfahren beginnt. Du hast mehrere Jahre Zeit um dich zu entscheiden , ob du Anzeige erstatten möchtest (so lange werden die Beweise aufgehoben).

Viele Krankenhäuser bieten vertrauliche Spurensicherung an. Die Spuren (z. B. DNA, Kleidung, Fotos von Verletzungen) werden sicher verwahrt. Informationen erhältst du über das Hilfetelefon (08000 116 016).

Eine Zusammenstellung der Anlaufstellen um eine Spurensicherung durchzuführen findest du hier.

In Düsseldorf gibt es beispielsweise die Rechtsmedizinische Ambulanz für Gewaltopfer.

Auch dann ist es nicht zu spät, Hilfe zu suchen. Spuren können teilweise noch gesichert werden, und du kannst dich jederzeit beraten lassen – medizinisch, juristisch oder psychologisch. Es gibt keinen „richtigen“ Zeitpunkt, um Unterstützung zu holen.

Anonyme Spurensicherung

Du kannst Spuren sichern lassen, ohne sofort Anzeige zu erstatten. Ärzte können Verletzungen dokumentieren und Beweise vertraulich aufbewahren, sodass du später selbst entscheiden kannst, wie du weiter vorgehen möchtest.

Unser ganzes FAQ

Du bist dir unsicher was als Übergriff zählt? Hast Fragen zu der rechtlichen Grundlage oder allgemein über uns und unser Spezialisten-Netzwerk?

Minimalistisches Icon eines Schildes mit einem Häkchen in der Mitte

2. Orientierung nach einem Übergriff

Nach den ersten Stunden oder Tagen kommen oft viele Fragen: Soll ich Anzeige erstatten? Wie läuft das Verfahren ab? Wer kann mich beraten? Wichtig ist: Du bestimmst selbst, wann und wie du etwas unternimmst. Du musst keine sofortige Entscheidung treffen – jede Unterstützung kann auch später beginnen.

Welche Möglichkeiten habe ich, meine Rechte nach einem sexuellen Übergriff geltend zu machen?

Du hast verschiedene Wege, um deine Rechte zu schützen – und du musst sie nicht alle auf einmal gehen.

Option 1: Schutz & Sicherheit

Du kannst sofort Schritte einleiten, die deine körperliche und emotionale Sicherheit stärken:

  • ärztliche Untersuchung und Dokumentation von Verletzungen
  • vertrauliche Spurensicherung
  • Aufbewahrung von Kleidung, Nachrichten oder Zeugenhinweisen
  • Schutzmaßnahmen wie Annäherungs- oder Kontaktverbote

Diese Maßnahmen helfen, Spuren zu sichern und weitere Gefährdungen zu verhindern – auch ohne direkte Anzeige.

Option 2: Strafrechtliche Schritte

Wenn du möchtest, dass ein Strafverfahren gegen den Täter geführt wird, kannst du:

  • eine Anzeige bei der Polizei erstatten
  • im Ermittlungsverfahren aussagen
  • dich als Nebenkläger beteiligen
  • dich durch eine anwaltliche Vertretung begleiten lassen

Hier geht es darum, den Täter zur Verantwortung zu ziehen und deine Rechte im Strafprozess wahrzunehmen.

Option 3: Zivilrechtliche Schritte

Du kannst zusätzlich oder unabhängig vom Strafverfahren finanzielle Ansprüche geltend machen, bspw.:

  • Schmerzensgeld
  • Schadensersatz für Therapie, medizinische Kosten oder einen Verdienstausfall

Diese Schritte dienen dazu, erlittene Schäden auszugleichen. Den Unterschied zwischen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schritten findest du auch hier nochmal ausführlich erklärt.

Was kann ich tun, wenn ich möchte, dass der Täter oder die Täterin zur Verantwortung gezogen wird?

Du kannst eine Strafanzeige stellen – sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft prüfen dann den Fall und leiten ein Ermittlungsverfahren ein. Mit einem spezialisierten Anwalt kannst du außerdem eine Nebenklage einreichen, um im Verfahren aktiv beteiligt zu sein und deine Rechte direkt wahrzunehmen.

Auch ohne Anzeige kannst du durch Beratung, ärztliche Dokumentation und vertrauliche Spurensicherung wichtige Schritte gehen, die später helfen können.

Oft gestellte Fragen

Eine Anzeige bedeutet, dass du der Polizei sagst, dass dir oder jemand anderem etwas passiert ist, das verboten ist – zum Beispiel sexualisierte Gewalt. Die Polizei schreibt dann auf, was passiert ist, damit sie den Fall untersuchen kann.

Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit deiner Anzeige oder einer Mitteilung an die Polizei. Danach führt die Polizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen durch: Sie befragen dich, mögliche Zeugen und sichern Beweise. Du wirst regelmäßig über wichtige Schritte informiert.

Wenn genug Hinweise vorliegen, entscheidet die Staatsanwaltschaft, Anklage zu erheben. Dann bereitet das Gericht die Hauptverhandlung vor. Dort wirst du – begleitet durch eine Anwältin oder eine psychosoziale Prozessbegleitung – als Zeuge gehört.

Am Ende entscheidet das Gericht anhand der Beweise, ob es zu einer Verurteilung oder einem Freispruch kommt. Auch danach kannst du weiterhin Unterstützung erhalten.

Du kannst zur Polizei gehen – entweder direkt in eine Polizeidienststelle oder online (je nach Bundesland). Bei der Polizei erzählt dir jemand genau, wie es funktioniert. Du kannst in Ruhe berichten, was passiert ist. Alles, was du sagst, wird aufgeschrieben.

Nein – Du kannst Hilfe bekommen, auch ohne Anzeige zu erstatten. Wichtig ist: Du bestimmst das Tempo und den Weg – niemand drängt dich zu einem Schritt, den du noch nicht gehen möchtest. Beratungsangebote kannst du hier suchen.

Erzähl so genau wie möglich:

  • Was ist passiert?
  • Wann und wo ist es passiert?
  • Wer war beteiligt (wenn du das weißt)?
  • Gibt es Zeugen?
  • Gibt es Beweise? (Wie du nach der Tat eine anonyme Spurensicherung machst erfährst du hier.)

Du musst nicht alles wissen oder dich an jedes Detail erinnern – erzähle einfach das, was du weißt.

Es gibt keinen „richtigen“ Zeitpunkt, weil jede Person unterschiedlich reagiert. Grundsätzlich gilt: Du kannst jederzeit Anzeige erstatten. Du bist nicht verpflichtet, eine Anzeige zu erstatten, nur weil du Hilfe suchst. Je früher, desto besser können Spuren gesichert und Zeugen befragt werden. Auch später ist eine Anzeige möglich – Wochen, Monate oder sogar Jahre nach der Tat.

Wichtig – Verjährungsfristen: Sexualisierte Gewalt unterliegt teilweise sehr langen Verjährungsfristen, insbesondere wenn Jugendliche betroffen sind. Bei schweren Sexualdelikten kann die Verjährung erst viele Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit beginnen.

Das bedeutet: Du hast Zeit. Und du kannst in Ruhe überlegen, ob und wann du diesen Schritt gehen möchtest. Wenn du unsicher bist, kannst du dir zunächst nur Informationen einholen, ohne sofort eine Entscheidung zu treffen.

Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Polizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft, wie es weitergeht. Die Staatsanwaltschaft ist eine Behörde, die prüft, ob jemand eine Straftat begangen hat. Sie ist später auch für dich die „Anklägerin“ bei Gericht.

Wir helfen dir dabei, rechtliche Möglichkeiten einzuordnen und passende Hilfe zu finden. Voraussetzung für unsere Unterstützung ist, dass du grundsätzlich eine strafrechtliche Aufarbeitung oder Ermittlungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft in Betracht ziehst.

Unsere Hilfe ist selbstverständlich kostenlos. Fülle dazu einfach unseren vertraulichen Hilfebogen aus.

Eltern sind selbst Täter oder sollen nichts erfahren?

Manchmal können oder wollen Eltern keine Unterstützung bieten – oder sie sind selbst verantwortlich für die Gewalt. In solchen Situationen gibt es sichere Wege, Hilfe zu bekommen, ohne dass deine Eltern informiert werden müssen.

3. Juristische Schritte

Wenn du dich für rechtliche Schritte entscheidest, ist es wichtig gut informiert zu sein. Wir erklären dir, wie das Verfahren abläuft, welche Rechte du hast und wer dich unterstützt. Niemand muss diesen Weg allein gehen.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen sexualisierter Gewalt grundsätzlich ab?

Nach einer Anzeige beginnt die Polizei mit den Ermittlungen: du wirst als Zeuge vernommen und mögliche Zeugen werden befragt. Es werden medizinische oder digitale Beweise gesichert. Gutachten können eingeholt werden. Die Staatsanwaltschaft bewertet anschließend alle Beweise. Wenn sie davon ausgeht, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, erhebt sie Anklage. Das ist der Fall, wenn eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Kommt es zu einer Hauptverhandlung, wirst du eingeladen auszusagen und erhältst Informationen über deine Rechte, Schutzmöglichkeiten und Unterstützung.

Verfahren wegen sexualisierter Gewalt gehören zu den sensibelsten Bereichen der Strafjustiz. Deshalb gelten hier besondere Regeln, z.B. Ausschluss der Öffentlichkeit in bestimmten Situationen.

Oft gestellte Fragen

Ein Gerichtsverfahren ist der offizielle Weg, wie in Deutschland Streitigkeiten oder Vorwürfe geklärt werden. Es gibt zwei wichtige Arten von Gerichtsverfahren: Strafverfahren und Zivilverfahren. Den Unterschied findest du hier ausführlich erklärt.

Die Hauptverhandlung ist der zentrale Teil eines Strafverfahrens vor Gericht. In ihr wird der Tatvorwurf öffentlich verhandelt: Es werden Aussagen gemacht, Beweise geprüft und Zeugen angehört. Am Ende der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht, ob die angeklagte Person schuldig ist oder freigesprochen wird. In Verfahren wegen sexualisierter Gewalt kann die Hauptverhandlung ganz oder teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, um die betroffene Person zu schützen.

Ein Strafverfahren richtet sich gegen die Person, die dir etwas angetan hat. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln, und das Gericht entscheidet, ob der Täter strafrechtlich verurteilt wird. Ziel ist es, das Unrecht zu ahnden und die Allgemeinheit zu schützen. Du kannst dich als Nebenkläger anschließen und wirst dadurch am Verfahren beteiligt.

Ein Zivilverfahren betrifft deine persönlichen Ansprüche, zum Beispiel Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Hier geht es darum, dass du einen Ausgleich (in Geld) bekommst für das, was dir angetan wurde. Anders als im Strafverfahren musst du im Zivilverfahren selbst einen Anwalt beauftragen, und du (bzw. deine Vertretung) stellst die Ansprüche aktiv.

Strafverfahren: Staat verfolgt die Tat → mögliche Strafe für den Täter.

Zivilverfahren: Du machst eigene Ansprüche geltend → mögliche Entschädigung für dich.

Du kannst dich dem Strafverfahren als sogenannter Nebenkläger anschließen. Dadurch erhältst du erweiterte Rechte, zum Beispiel Akteneinsicht, das Stellen von Fragen im Gericht oder das Einlegen von Rechtsmitteln. Eine Nebenklage ist bei bestimmten schweren Straftaten möglich, insbesondere bei Sexualstraftaten, und kann bereits im Ermittlungsverfahren erklärt werden.

In vielen Fällen sexualisierter Gewalt hast du Anspruch auf eine kostenfreie anwaltliche Vertretung als Nebenkläger (§ 397a StPO), bei der die Kosten vom Staat übernommen werden. Dein Anwalt kann dich dazu beraten und die Nebenklage für dich beantragen.

Wir können dir spezialisierte Anwälte aus unserem Netzwerk vermitteln, die Erfahrung mit sexualisierter Gewalt und Opferschutzverfahren haben. Fülle dazu einfach unseren vertraulichen Hilfebogen aus.

Alternativ kannst du auch über das Internet nach Anwälten in deiner Nähe suchen oder dich an Opferschutzvereine oder Anwaltskammern wenden. Wichtig ist, dass du dich sicher und verstanden fühlst – das ist entscheidend für die Zusammenarbeit.

Während der Hauptverhandlung, kann es passieren, dass niemand außer den Beteiligten im Saal sein darf. Das nennt man „Ausschluss der Öffentlichkeit“.

Das passiert, um die Privatsphäre der betroffenen Person zu schützen. In solchen Prozessen geht es oft um sehr persönliche und intime Details. Damit Betroffene sich sicher fühlen und frei aussagen können, darf dann kein Publikum zuhören. Es dürfen dann nur noch die Verfahrensbeteiligten wie z.B. Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Angeklagter etc. dabei sein. Der Ausschluss kann sich auf die gesamte Verhandlung, Teile der Beweisaufnahme (wie z.B. deine Aussage) oder nur auf die Verkündung bestimmter Inhalte beziehen.

Du musst deine Aussage nicht vor fremden Menschen machen. Wenn du besondere Sorgen hast, kannst du mit deinem Anwalt oder deiner Prozessbegleitung sprechen. Sie können bereits vorher beantragen, dass sensible Teile unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden (§§ 171b, 172 GVG).

Schweigepflicht heißt, dass Fachpersonen – z.B. Ärzte, Anwälte, psychosoziale Fachkräfte oder Beratungsstellen – das, was du ihnen anvertraust, nicht ohne deine ausdrückliche Zustimmung weitergeben dürfen.

Das bedeutet konkret: Sie dürfen keine Informationen an Eltern, Schule, Arbeitgeber, Polizei oder Täter weiterleiten. Auch wenn du minderjährig bist, dürfen sie viele Dinge nicht automatisch an deine Eltern weitergeben. Nur in sehr seltenen Fällen – z.B. wenn Lebensgefahr für dich oder andere besteht – müssen Fachkräfte handeln. Das wird dir in der Regel vorher erklärt.

Die Schweigepflicht soll dir Sicherheit geben, dass du offen sprechen kannst, ohne Angst haben zu müssen, dass etwas „gegen deinen Willen“ weitergegeben wird.

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine spezielle Form der Unterstützung im Strafverfahren. Sie soll dir Sicherheit geben, erklären, was auf dich zukommt, und dich emotional stabilisieren.

  • Vor dem Verfahren: wird dir erklärt, wie alles abläuft, wer beteiligt ist, welche Rechte du hast.
  • Während des Verfahrens: begleitet sie dich zu Terminen, sorgt für Orientierung und Schutz.
  • Bei der Aussage: unterstützt sie dich vor und nach deiner Aussage.
  • Nach dem Verfahren: hilft sie dir, Ergebnisse und Entscheidungen einzuordnen

Die Prozessbegleitung bekommst du über Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, über Gerichte und über deinen Anwalt. In vielen Fällen wird Prozessbegleitung vom Staat bezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. bei sexualisierter Gewalt). Es ist eine wertvolle Ergänzung zur rechtlichen Vertretung und schützt dich beim Umgang mit dem Verfahren.

4. Langfristige Hilfe

Nach der Tat beginnt ein längerer Weg: körperlich, seelisch und sozial. Heilung braucht Zeit – und die richtigen Menschen, die dich begleiten. Hier helfen wir dir, passende Angebote zu finden, die zu dir und deiner Situation passen.

Welche Hilfsangebote gibt es?

Es gibt verschiedene Wege, Unterstützung zu bekommen: von vertraulichen Gesprächen über psychotherapeutische Angebote bis hin zu Selbsthilfegruppen. Manche Hilfen sind kurzfristig verfügbar, andere benötigen etwas Wartezeit. Wichtig ist, dass du dir erlaubst, in deinem Tempo vorzugehen – du bestimmst, was dir hilft und wie viel du teilen möchtest.

In Beratungsstellen kannst du mit Fachkräften oder ehrenamtlich Engagierten sprechen. Hier hast du Raum, über deine Erlebnisse zu sprechen, ohne dich rechtfertigen zu müssen. Berater unterstützen dich dabei, deine Gedanken zu sortieren und mögliche nächste Schritte zu überlegen. 

Eine Übersicht von Beratungsstellen und hilfreichen Websites:

 

Oft gestellte Fragen

Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem du die Therapeutin oder den Therapeuten kennenlernst. Danach folgen probatorische Sitzungen – sie dienen dazu, Vertrauen aufzubauen und zu prüfen, ob die Chemie stimmt. Erst danach wird entschieden, ob eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie für dich geeignet ist.

Die Therapie richtet sich ganz nach deinen Bedürfnissen und deinem Tempo. Im Mittelpunkt steht, dass du dich sicher fühlst und Wege findest, mit dem Erlebten umzugehen und wieder Vertrauen in dich selbst und dein Umfeld aufzubauen.

Einen geeigneten Therapieplatz zu finden, kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – es gibt mehrere Wege, um Hilfe zu bekommen:

  • www.116117.de: Hier kannst du dich nach freien Therapieplätzen erkundigen.
  • www.therapie.de: dort findest du deutschlandweit Therapeuten mit freien Kapazitäten.
  • Hausärztin oder Hausarzt: Viele Praxen nennen dir geeignete Therapeuten oder stellen Überweisungen aus.
  • Krankenkasse: Auch deine Krankenkasse kann dich aktiv bei der Suche unterstützen.

Oft finden zunächst Probesitzungen statt – so kannst du herausfinden, ob die Zusammenarbeit passt und du dich wohlfühlst.

In Selbsthilfegruppen triffst du Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Der Austausch kann helfen, dich weniger allein zu fühlen und Wege im Umgang mit dem Erlebten zu finden. Oft gibt es keine professionelle Leitung – die Stärke liegt im gegenseitigen Verständnis.

Selbsthilfegruppen treffen sich entweder vor Ort oder online, z. B. per Video-Call. Viele Städte und Gemeinden veröffentlichen Listen mit bestehenden Gruppen und Terminen. Auch online gibt es Netzwerke, die dich unterstützen können, einen passenden Ort zum Austausch zu finden.

Wenn du noch zur Schule gehst, kannst du dich an Schulpsychologen oder die Schulsozialarbeit wenden. Dort bekommst du Unterstützung bei schulischen Problemen, Konflikten oder persönlichen Krisen. Diese Fachkräfte können dir helfen, erste Schritte zu gehen und passende Hilfsangebote außerhalb der Schule zu finden. Oft sind sie auch ein wichtiges Bindeglied zwischen dir, Lehrkräften und Eltern.