So können Sie Teil des Helfernetzwerk werden
Unser Netzwerk verbindet Fachwissen mit Engagement. Wir arbeiten mit spezialisierten Fachkräften aus Recht, Medizin, Psychologie und angrenzenden Bereichen zusammen, um Betroffenen sexualisierter Gewalt den Zugang zu qualifizierter Unterstützung und zum Rechtssystem zu ermöglichen.
Wie kann ich mich im Netzwerk engagieren?
Die Mitarbeit im Netzwerk ist modular aufgebaut. Spezialisten bringen sich bei uns entsprechend ihrer Qualifikation, zeitlichen Möglichkeiten und Interessen ein. Es gibt keine Verpflichtung zur dauerhaften Fallübernahme – Anfragen erfolgen gezielt und passgenau.
- Erstkontakt-Beratung / Orientierung (kein therapeutischer Input, sondern Vermittlung & Information)
- Fachberatung & Fallbegleitung (zB. juristische Einschätzung, medizinische Begutachtung, therapeutische Beratung)
- Gutachterliche Leistungen (auftragsbezogen, vergütet)
Sie entscheiden selbst, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Sie tätig werden möchten.
So können Sie helfen:
1.
Interesse bekunden
Sie geben in unserem Interessenten-Formular Ihre Einsatzbereiche und Qualifikationen an. Mit Ihren Angaben prüfen wir, in welchem Bereich Sie mitwirken können, und melden uns für ein erstes Gespräch
2.
Erstgespräch & Abklärung
Ein Mitglied der Fachkoordination führt ein kurzes Kennenlern-Gespräch mit Ihnen. Wir besprechen Einsatzmöglichkeiten und Erwartungen für eine passgenaue Einordnung im Netzwerk.
3.
Vereinbarung & Leitlinien
Sie erhalten die Fachmitgliedsvereinbarung sowie die Leitlinien für Fachmitglieder (Ethik, Datenschutz, Kommunikation). Nach Unterzeichnung sind Sie formell Teil des Netzwerks.
4.
Onboarding & Einführung
Sie bekommen Zugang zu internen Informationen und eine Einführung in das Melde- und Dokumentationssystem (anonymisierte Fall-IDs, Protokollvorlagen).
5.
Einsatz & Abstimmung
Je nach Vereinbarung werden Sie für Fälle angefragt (anonymisierte Kurzinfo) oder nehmen an Fachrunden teil. Vor jedem direkten Kontakt mit Betroffenen erfolgt eine Rückversicherung über Einwilligung und Zuständigkeit.
FAQ: Hier gibt es mehr Antworten!
Muss ich Mitglied im Verein sein, um Fachmitglied zu werden?
Nein – Eine Fachmitgliedschaft wird unabhängig von der ordentlichen Vereinsmitgliedschaft geregelt; die Fachmitgliedschaft ist beitragsfrei.
Wie schnell werde ich angefragt, wenn ein Fall passt?
Wir fragen fachlich passende Fachmitglieder an; die konkrete Anfrage erfolgt erst nach Einwilligung der Betroffenen und nach Prüfung der Zuständigkeit.
Kann ich meine Mitwirkung jederzeit beenden?
Ja – Vereinbarung und Mitgliedschaft sind kündbar; bitte geben Sie eine kurze schriftliche Mitteilung an unsere E-Mail.
Welche Vorteile habe ich als Fachmitglied?
- Sinnvolle Ergänzung zu Ihrer beruflichen Tätigkeit
- Fachlicher Austausch in einem multiprofessionellen Netzwerk
- Möglichkeit, öffentlichkeitswirksam Praxiserfahrung einzubringen (auf Wunsch)
Gibt es bestimmte Honorarmodelle?
- Unentgeltlich / Ehrenamtlich: Unterstützung in Beratung und Aufklärung.
- Honorar: Für konkrete Fachleistungen (Gutachten, längere Beratungszeiten) nach schriftlicher Vereinbarung; Abrechnung über Rechnungsstellung.
Alle Zahlungen erfolgen transparent und zweckgebunden.
Wie viel Aufwand ist realistisch?
- Kurzberatung / Orientierung: 30–60 Minuten pro Anfrage
- Fallbegleitung: Variiert stark (einige Stunden bis mehrere Sitzungen)
- Gutachten / schriftliche Stellungnahmen: Zeitaufwand je nach Umfang vereinbaren
- Wir arbeiten flexibel: Sie geben Ihre Verfügbarkeit an — wir fragen passgenau an.
Rechtliches & Datenschutz
Grundsätzlich ist eine Tätigkeit im Netzwerk ehrenamtlich. Um eine hohe Qualität der Beratung und Begleitung zu gewährleisten, sowie für spezifische Leistungen (z. B. Gutachten) werden ggf. vertragliche Honorarvereinbarungen getroffen.
Haftung: Das Fachmitglied ist in seinem fachlichen Handeln eigenverantwortlich; wir empfehlen Berufshaftpflicht.
Datenschutz: Die Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung der Betroffenen. Die interne Datenhaltung ist DSGVO-konform.